Flächenberechnung nach WoFlV und DIN 277
Als Sachverständiger ermittle ich die Flächen Ihrer Immobilie nach den jeweils passenden Vorgaben: die Wohnfläche gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV) sowie die Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277. Dabei berücksichtige ich die Besonderheiten der jeweiligen Berechnung, etwa Dachschrägen, Balkone und Terrassen bei der Wohnfläche sowie Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche und Brutto-Rauminhalt nach DIN 277.
Sie erhalten eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation, die als fundierte Datengrundlage für private, wirtschaftliche und planerische Zwecke dient. So lassen sich Abweichungen zu älteren Unterlagen erkennen und Unsicherheiten bei der Flächenangabe reduzieren.
Gut zu wissen
Was ist der Unterschied zwischen der WoFlV und der DIN 277?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) wird meist für Wohnraummietverträge und Sozialen Wohnungsbau angewendet. Die DIN 277 hingegen berechnet die Grundfläche technischer, gewerblicher oder wohnwirtschaftlicher Gebäude oft umfassender. Für die meisten privaten Immobilien und Banken ist die Berechnung nach WoFlV der maßgebliche Standard.
Warum sollte ich die Fläche professionell nachmessen lassen?
Schätzungen oder veraltete Baupläne sind oft ungenau. Da die Wohnfläche die Grundlage für den Kaufpreis, die Miete und die Nebenkostenabrechnung bildet, führen Abweichungen schnell zu teuren Rechtsstreitigkeiten. Ein professionelles Aufmaß schützt Sie vor Rückforderungen und schafft Rechtssicherheit.
Wie werden Dachschrägen in der Berechnung berücksichtigt?
Nach der Wohnflächenverordnung zählen Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern voll zur Wohnfläche. Flächen zwischen einem und zwei Metern Höhe werden lediglich zur Hälfte angerechnet, während Bereiche unter einem Meter Höhe gar nicht in die Wohnflächenberechnung einfließen.
Werden Balkone und Terrassen voll mitgerechnet?
Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel mit einem Viertel ihrer Fläche angerechnet. In Ausnahmefällen, wenn die Ausstattung oder Lage besonders hochwertig ist, kann eine Anrechnung von bis zu fünfzig Prozent erfolgen. Ein Sachverständiger stellt hier die korrekte Einordnung sicher.
Wann ist eine Berechnung nach DIN 277 zwingend erforderlich?
Diese Berechnungsart wird vor allem bei gewerblichen Immobilien, öffentlichen Bauvorhaben und zur Ermittlung des Sachwerts in Verkehrswertgutachten benötigt. Auch für die Berechnung von Versicherungssummen oder bei der Planung von Instandhaltungsrücklagen ist die DIN 277 der anerkannte Standard.
Was bedeuten die Begriffe BGF und NRF?
Die Brutto-Grundfläche (BGF) umfasst die Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks. Die Netto-Raumfläche (NRF) ist der Teil der Brutto-Grundfläche, der nach Abzug der Konstruktions-Grundflächen (wie Mauern oder Stützen) übrig bleibt. Beide Werte sind zentrale Kennzahlen für die Kostenplanung und Immobilienbewertung.
Können aus der DIN 277 auch Rauminhalte abgeleitet werden?
Ja, neben den Flächen definiert die Norm auch die Regeln zur Ermittlung des Brutto-Rauminhalts (BRI). Dieser Wert beschreibt das gesamte Volumen eines Gebäudes und ist die wichtigste Grundlage für die Schätzung von Neubaukosten oder die Bestimmung von Versicherungswerten.
Was kostet die Erstellung einer Flächenberechnung?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität der Immobilie. Ein Einfamilienhaus erfordert einen anderen Aufwand als ein Mehrfamilienhaus. Gerne erstelle ich Ihnen ein transparentes Angebot, das genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist.
Tipp: In der Regel erhalten Sie bei mir innerhalb von 48 Stunden ein Angebot. Damit ich alle Daten für das Angebot vorliegen habe, nutzen Sie bitte das Angebot Formular hier.