Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) steht kurz vor der Veröffentlichung und soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Ein zentraler Aspekt der Reform ist der Verzicht auf die starre 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungskauf. Der Gesetzgeber setzt künftig auf eine stärkere Technologieoffenheit, um individuelle Sanierungspfade zu erleichtern. Mit einem ersten Entwurf wird noch im April 2026 gerechnet. Wichtig für die langfristige Planung: Die staatlichen Förderprogramme sollen nach aktuellem Stand bis 2029 stabil bleiben, um Eigentümern die nötige Investitionssicherheit zu geben.
Ich behalte die aktuelle Gesetzgebung für Sie im Auge, um eine rechtssichere Energieberatung sowie eine reibungslose Fördermittelbeantragung zu gewährleisten.

