Gutachten bei Baumängeln und Bauschäden
Gut zu wissen
Was ist der Unterschied zwischen einem Baumangel und einem Bauschaden?
Ein Baumangel liegt vor, wenn die tatsächliche Ausführung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder den anerkannten Regeln der Technik abweicht. Ein Bauschaden hingegen ist die negative Veränderung des Zustands durch äußere Einflüsse oder eben durch einen nicht behobenen Mangel. Beides kann die Nutzbarkeit und den Wert der Immobilie massiv beeinträchtigen.
Kann ich das Gutachten für eine gerichtliche Auseinandersetzung nutzen?
Mein Gutachten dient als privatgutachterliche Stellungnahme und liefert Ihnen eine fundierte fachliche Basis für außergerichtliche Einigungen oder als Vorbereitung für ein selbständiges Beweisverfahren. Es hilft dabei, technische Sachverhalte für Laien und Juristen verständlich aufzubereiten und die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte besser einzuschätzen.
Erhalte ich auch eine Kostenschätzung für die Sanierung?
Ja, im Rahmen des Gutachtens benenne ich die voraussichtlichen Kosten, die für eine fachgerechte Beseitigung des Schadens oder Mangels anfallen werden. Diese Kalkulation gibt Ihnen Planungssicherheit und dient als Basis für Angebote von Fachbetrieben oder für Verhandlungen mit Versicherern.
Welche Rolle spielt das Baujahr bei der Bewertung von Schäden?
Das Baujahr ist entscheidend für die Einordnung, da zu unterschiedlichen Zeiten verschiedene Baustandards und Materialien verwendet wurden. Was bei einem Altbau als altersbedingte Abnutzung gilt, kann bei einem Neubau ein erheblicher technischer Mangel sein. Ich bewerte den Zustand daher immer im Kontext der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Normen.
Was kostet ein Gutachten bei Baumängeln und Bauschäden?
Die Kosten für ein Gutachten lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie individuell von der Art und der Anzahl der vorliegenden Mängel oder Schäden abhängen. Maßgeblich für den Aufwand ist zudem, wie umfangreich die Untersuchung und die anschließende Dokumentation ausfallen müssen. Nach einer ersten Schilderung Ihres Sachverhalts erstelle ich Ihnen gerne ein transparentes Angebot.
Tipp: In der Regel erhalten Sie bei mir innerhalb von 48 Stunden ein Angebot. Damit ich alle Daten für das Angebot vorliegen habe, nutzen Sie bitte das Angebot Formular hier.