Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Eine exakte Wohnflächenberechnung ist die Basis für Mietverträge, Immobilienverkäufe und Finanzierungen. Ich ermittle für Sie die rechtssichere Fläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). So vermeiden Sie finanzielle Verluste durch falsche Angaben und schaffen Vertrauen bei Ihren Partnern.

Eine präzise Wohnflächenberechnung ist die unverzichtbare Basis für Mietverträge, Verkäufe oder Finanzierungen. Oft weichen reale Maße von alten Bauunterlagen ab, was zu rechtlichen Risiken führt. Als Sachverständiger erstelle ich für Sie ein rechtssicheres Aufmaß nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Dabei berücksichtige ich exakt die Anrechnung von Dachschrägen, Balkonen und Terrassen. Sie erhalten ein detailliertes Dokument, das bei Banken, Behörden und Gerichten anerkannt wird. So beugen Sie Mietminderungen oder Rückforderungen vor und schaffen eine verlässliche Datengrundlage für alle Beteiligten.

Gut zu wissen

Warum sollte ich die Fläche professionell nachmessen lassen?

Schätzungen oder veraltete Baupläne sind oft ungenau. Da die Wohnfläche die Grundlage für den Kaufpreis, die Miete und die Nebenkostenabrechnung bildet, führen Abweichungen schnell zu teuren Rechtsstreitigkeiten. Ein professionelles Aufmaß schützt Sie vor Rückforderungen und schafft Rechtssicherheit.

Was ist der Unterschied zwischen der WoFlV und der DIN 277?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) wird meist für Wohnraummietverträge und Sozialen Wohnungsbau angewendet. Die DIN 277 hingegen berechnet die Grundfläche technischer, gewerblicher oder wohnwirtschaftlicher Gebäude oft umfassender. Für die meisten privaten Immobilien und Banken ist die Berechnung nach WoFlV der maßgebliche Standard.

Wie werden Dachschrägen in der Berechnung berücksichtigt?

Nach der Wohnflächenverordnung zählen Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern voll zur Wohnfläche. Flächen zwischen einem und zwei Metern Höhe werden lediglich zur Hälfte angerechnet, während Bereiche unter einem Meter Höhe gar nicht in die Wohnflächenberechnung einfließen.

Werden Balkone und Terrassen voll mitgerechnet?

Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel mit einem Viertel ihrer Fläche angerechnet. In Ausnahmefällen, wenn die Ausstattung oder Lage besonders hochwertig ist, kann eine Anrechnung von bis zu fünfzig Prozent erfolgen. Ein Sachverständiger stellt hier die korrekte Einordnung sicher.

Was kostet die Erstellung einer Wohnflächenberechnung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität der Immobilie. Ein Einfamilienhaus erfordert einen anderen Aufwand als ein Mehrfamilienhaus. Gerne erstelle ich Ihnen ein transparentes Angebot, das genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist.

Tipp: In der Regel erhalten Sie bei mir innerhalb von 48 Stunden ein Angebot. Damit ich alle Daten für das Angebot vorliegen habe, nutzen Sie bitte das Angebot Formular hier.